Einhaltung von Ruhezeiten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Einhaltung von Ruhezeiten

Leider muss alle Jahre wieder auf dieses Thema hingewiesen werden. Die Lärmschutzverordnung gilt bereits seit vielen Jahren und wurde auch nicht verändert. Die Benutzung von motorgetriebenen Geräten (Rasenmäher, Motorsägen usw. ) ist an Werktagen nur von 07.00-20.00 Uhr gestattet.

An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb dieser Maschinen nicht erlaubt.

An Samstagen von 12.00-15.00 gilt ebenfalls eine Ruhezeit.

Bitte denken Sie an Ihre Nachbarn!

Auf Grund vieler Beschwerden muss ich nochmals auf diese Regelungen hinweisen.