Leider muss alle Jahre wieder auf dieses Thema hingewiesen werden. Die Lärmschutzverordnung gilt bereits seit vielen Jahren und wurde auch nicht verändert. Die Benutzung von motorgetriebenen Geräten (Rasenmäher, Motorsägen usw. ) ist an Werktagen nur von 07.00-20.00 Uhr gestattet.
An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb dieser Maschinen nicht erlaubt.
An Samstagen von 12.00-15.00 gilt ebenfalls eine Ruhezeit.
Bitte denken Sie an Ihre Nachbarn!
Auf Grund vieler Beschwerden muss ich nochmals auf diese Regelungen hinweisen.